Was kostet eine Unternehmensbewertung?

Eine Unternehmensbewertung kann nichts kosten oder einen fünfstelligen Betrag, je nachdem, was Sie brauchen. Welche Stufe für welchen Anlass passt und was den Preis wirklich bestimmt, im Überblick.

Wer wissen will, was sein Unternehmen wert ist, stellt früher oder später die naheliegende Frage: Was kostet es eigentlich, das herauszufinden?

Die ehrliche Antwort: Das hängt davon ab, was Sie brauchen. Eine erste Orientierung gibt es kostenlos. Ein gerichtsfestes Gutachten kostet einen fünfstelligen Betrag. Und dazwischen liegt eine ganze Bandbreite.

Der wichtigste Punkt vorweg: Nicht jeder Anlass braucht die teuerste Lösung. Wer für eine erste Einschätzung ein Vollgutachten beauftragt, zahlt zu viel. Wer für einen Erbschaftsfall mit einer Faustformel argumentiert, spart am falschen Ende. Es kommt darauf an, die richtige Stufe zu wählen.

Die erste Stufe können Sie sofort und ohne Kosten gehen: eine erste Einschätzung über den Rechner. Was darüber hinausgeht, ordnen wir hier ein.

Drei Stufen, drei Größenordnungen

Unternehmensbewertung ist nicht gleich Unternehmensbewertung. Und nicht jede Bewertung ist ein Gutachten: Umfang, schriftliche Ausarbeitung und Verwendungszweck unterscheiden sich erheblich. Grob lassen sich drei Stufen unterscheiden.

Die kostenlose Erst-Einschätzung. Online-Rechner wie der auf mein-unternehmenswert.de nutzen das Multiplikatorverfahren und liefern in Minuten eine erste, nachvollziehbare Größenordnung, ohne dass Sie etwas zahlen. Das reicht, um zu wissen, ob Sie über ein, drei oder zehn Millionen reden. Für den ersten Überblick ist das genau richtig.

Die indikative Bewertung oder das Kurzgutachten. Hier schaut ein Berater individuell auf Ihre Zahlen, bereinigt das Ergebnis und liefert eine belastbare Bandbreite, oft schriftlich aufbereitet. Diese Stufe bewegt sich meist im niedrigen vierstelligen Bereich und ist der richtige Schritt, wenn ein Verkauf konkreter wird oder Sie eine fundierte Verhandlungsgrundlage brauchen.

Das vollständige Gutachten. Ein Bewertungsgutachten nach dem Standard IDW S1, erstellt von einem zertifizierten Bewerter, ist die ausführlichste und damit teuerste Form. Für mittelständische Unternehmen liegt es je nach Größe und Komplexität häufig im mittleren bis oberen fünfstelligen Bereich. Es ist die richtige Wahl, wenn der Wert vor Gericht oder bei einem Gesellschafterstreit Bestand haben muss. Auch gegenüber dem Finanzamt kann ein Gutachten helfen, einen niedrigeren Wert nachzuweisen. Hier gelten allerdings eigene steuerliche Bewertungsregeln, die Ihr Berater im Einzelfall einordnet.

Was den Preis bestimmt

Warum die Spanne so groß ist, liegt an einigen wenigen Faktoren.

Der Anlass und der Zweck. Eine Bewertung für die eigene Orientierung darf einfacher sein als eine, die einem Finanzamt oder einem Gericht standhalten muss. Je höher die Anforderung an die Belastbarkeit, desto höher der Aufwand.

Die Komplexität des Unternehmens. Eine Holding mit Tochtergesellschaften, mehreren Standorten oder Auslandsgeschäft ist aufwendiger zu bewerten als ein klar strukturierter Einzelbetrieb.

Die Datenlage. Saubere, vollständige Zahlen senken den Aufwand. Müssen Unterlagen erst zusammengesucht oder das Ergebnis mühsam bereinigt werden, kostet das Zeit.

Die gewählte Methode. Ein Multiplikatorverfahren ist schnell. Eine vollständige DCF-Bewertung mit Planungsrechnung ist deutlich aufwendiger und schlägt sich im Preis nieder.

Wie abgerechnet wird

Bei der Abrechnung gibt es im Wesentlichen zwei saubere Wege: ein festes Honorar für ein klar umrissenes Gutachten oder eine Abrechnung nach Aufwand. Beides ist transparent, und Sie wissen vorher, woran Sie sind.

Vorsicht ist geboten, wenn das Honorar an die Höhe des ermittelten Werts gekoppelt wird. Wer mehr verdient, je höher der Wert ausfällt, hat einen Anreiz, hoch zu rechnen. Eine seriöse Bewertung ist neutral, und ihr Preis sollte es auch sein.

Was eine gute Bewertung wirklich wert ist

Am Ende lohnt sich der Blick auf das Verhältnis. Eine Bewertung kostet einen Bruchteil dessen, worum es bei der Entscheidung dahinter geht.

Wer ein Unternehmen für drei Millionen verkauft und allein durch eine fundierte Verhandlungsgrundlage fünf Prozent mehr erzielt, hat 150.000 Euro gewonnen. Wer beim Finanzamt einen überhöhten Pauschalwert mit einem Gutachten korrigiert, spart im richtigen Fall ein Vielfaches der Gutachtenkosten an Steuer. Und wer ein zu niedriges Angebot ablehnt, weil er seinen Wert kennt, verhindert einen Verlust, der sich nie wieder gutmachen lässt.

Die teuerste Bewertung ist meist die, die gar nicht gemacht wurde.

So gehen wir vor

Wir halten es einfach: Die erste Einschätzung kostet Sie nichts. Über den Rechner bekommen Sie eine fundierte Größenordnung, und für viele Fragen ist das schon die Antwort.

Wird es konkreter, sprechen wir offen über die passende Stufe und was sie kostet, bevor Sie sich entscheiden. Sie sollen genau die Bewertung bekommen, die Ihr Anlass verlangt, nicht mehr und nicht weniger. Welches Verfahren dahintersteht, lesen Sie hier: So funktioniert das Multiplikatorverfahren und Ertragswertverfahren einfach erklärt.

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Häufige Fragen zu den Kosten einer Unternehmensbewertung

Was kostet eine Unternehmensbewertung?

Das hängt davon ab, was Sie brauchen. Eine erste Orientierung über einen Online-Rechner ist kostenlos. Eine indikative Bewertung oder ein Kurzgutachten bewegt sich meist im niedrigen vierstelligen Bereich. Ein vollständiges Gutachten nach IDW S1 liegt für mittelständische Unternehmen je nach Größe und Komplexität häufig im mittleren bis oberen fünfstelligen Bereich.

Was kostet ein Bewertungsgutachten nach IDW S1?

Für mittelständische Unternehmen liegt ein vollständiges Gutachten je nach Größe, Komplexität und Datenlage häufig im mittleren bis oberen fünfstelligen Bereich. Es ist die ausführlichste und damit teuerste Form der Bewertung. Sinnvoll ist es vor allem, wenn der Wert vor Gericht, gegenüber dem Finanzamt oder bei einem Gesellschafterstreit Bestand haben muss.

Gibt es eine kostenlose Unternehmensbewertung?

Ja, für die erste Einschätzung. Online-Rechner nutzen das Multiplikatorverfahren und liefern in wenigen Minuten eine fundierte Größenordnung, ohne dass Sie etwas zahlen oder sich verpflichten. Das reicht, um zu wissen, ob Sie über ein, drei oder zehn Millionen reden. Für eine belastbare Zahl in konkreten Verhandlungen oder gegenüber Behörden braucht es danach eine individuelle Bewertung.

Wovon hängen die Kosten einer Bewertung ab?

Von vier Dingen. Vom Anlass und Zweck, denn eine Bewertung fürs Gericht muss belastbarer sein als eine zur eigenen Orientierung. Von der Komplexität des Unternehmens, etwa Tochtergesellschaften oder Auslandsgeschäft. Von der Datenlage, denn saubere Zahlen senken den Aufwand. Und von der gewählten Methode, da eine vollständige DCF-Bewertung deutlich aufwendiger ist als ein Multiplikatorverfahren.

Wie wird eine Unternehmensbewertung abgerechnet?

Seriös auf zwei Wegen: über ein festes Honorar für ein klar umrissenes Gutachten oder nach Aufwand. Bei beiden wissen Sie vorher, woran Sie sind. Vorsicht ist geboten, wenn das Honorar an die Höhe des ermittelten Werts gekoppelt wird, denn dann hat der Gutachter einen Anreiz, hoch zu rechnen. Eine neutrale Bewertung sollte unabhängig vom Ergebnis vergütet werden.

Weiterführende Informationen

Die genannten Größenordnungen sind grobe Marktorientierungen, Stand 2026, und kein verbindliches Angebot. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Einzelfall ab. Die Bewertungsmethodik auf mein-unternehmenswert.de wurde von Beratern entwickelt, die seit über 20 Jahren mittelständische Unternehmen bewerten und bei Nachfolge und Verkauf begleiten.

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Seit über 20 Jahren bewerten und begleiten wir, die HWB Gruppe, mittelständische Unternehmen bei Verkauf, Nachfolge, Wertsteigerung und Finanzierung. Wir haben diesen Unternehmenswert-Rechner konzipiert und setzen die Methodik täglich ein. Auf unserer Website finden Sie unser Know-How, unser Team und unsere über 40 Geschichten von erfolgreichen Mandaten.
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